Wertpapierforum

Normale Version: AMC Entertainment Holdings 2.0 - Todamoon?!?
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In seinem letzten Post zeigt T_U einen ganzen Instrumentenkasten auf, mittels welcher Werkzeuge das CEO-Problem bei AMC gelöst werden könnte. Da ist einiges Interessantes dabei, aber alles setzt wohl voraus, dass die Apes sich in Sachen AA wenigstens auf einen Minimalkonsens werden einigen können. Derzeit erscheint dies ziemlich schwierig, m.E.. Dabei steht die ordentliche HV quasi vor der Türe (= in ca. drei Monaten). Auch das Gericht dürfte m.E. im Hinterkopf haben, welche Möglichkeiten die Aktionäre zur Wahrung ihrer Rechte noch auf der bevorstehenden HV haben.
@Julio weißt du genau welche Schulden noch via Fall Wanda bei AMC vorhanden sind? Auch so ne Frage, wo ich nicht durchblicke und wo auf Twitter schon gefragt wurde.
Zunächst einmal dürfte die Richterin auf die Intervenierung und dem Widerspruch antworten. Dann sieht man weiter, ob Settlement Hiring planen oder 27.4 oder was auch immer. Momentan weiß keiner was ist. Vielleicht heute bzw. morgen näheres?
@Graf Rotz mich würde auch mal interessieren, wer die aktuellen Gerichtskosten begleichen tut. AMC oder Versicherungen? Alles nicht sonderlich berauschend, wenn ein Board gegen die Aktionäre meiner Meinung nach arbeitet.
Also momentan kann man alles nur schrittweise betrachten. Insofern, wie die Richterin jetzt reagiert. Jeden einzelnen Schritt vor Gericht und was zum Tagesschein kommt, dann HV etc....im Grunde wäre es einen doch lieber, wenn man ein Board hat was für shareholdervalue und moass arbeiten würde.
Hallo in die Runde, hätte jemand die Muse mir kurz folgendes zu bestätigen oder richtig richtig zu stellen, falls meine Aussage falsch ist.

Wenn ich vor der Zusammenlegung meine APE Aktie verkaufen würde, müsste ich auf diesen Verkauf Steuern bezahlen. Da mein EK 0.- EUR beträgt habe ich mit APE, gegenüber dem Finanzamt einen Geeinn von 100% eingefahren. Um mir diesen versteuerten Gewinn zurück zu holen müsste ich auch die AMC Anteile verkaufen, erst dann werden meine Verluste den Gewinnen gegengerechnet und mein Verlusttopf würde sofort dem vorherigen APE Verkäufen gegengerechnet werden. Habe ich hier einen Denkfehler eingebaut oder wäre das genau der Ablauf wie besteuert wird.

Danke für die Unterstützung dieser Frage.
@ Tanja

Warum willst du deine Ape verkaufen??

Erstmal weiss niemand ob es zum RS kommt. Wenn es dazu kommt, dann hast du nach dem Rs noch mehr Verluste in AMC, da die Ape nicht umgewandelt wird bei dir, da du sie ja vorher verkauft hast. Wer bis zum 31.03.2023 so und soviel Amc Aktien haelt bekommt vor dem Rs pro 10 AMC Aktien eine neue dazu. Dann deine Ape zu AMC rechnen durch 10 teilen und du weisst wieviele neue AMC du nach dem RS hast.

Jetzt bei der Unsicherheit zu verkaufen, ist deine Entscheidung.

Steuern hin Steuern her. Wenn du Ape verkaufst, kommt es auf den Gewinn an. Da zahlst du freilich 25% Abgeltungssteuer, aber warum dann AMC verkaufen mit Verlust?? das Jahr faengt erst an schei.. auf den verrechnungstopf, der gilt Jahre. Ich würde Buchverluste nie verkaufen, wenn ich von der Firma überzeugt bin. Wir sind ja hier auch aus einem ganz anderen Grund investiert. Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
(20.04.2023, 14:51)amc4711 schrieb: [ -> ]@ Tanja

Warum willst du deine Ape verkaufen??

Hallo amc4711,

Vielen herzlichen Dank für deine Antwort. Ich will wenigstens noch etwas Geld retten bevor der RS durchgeführt wird. Klar habe ich immer noch große Hoffnung dass dieser doch nicht kommen wird. Aber diese Hoffnung ist eben sehr gering.
Mach wie du denkst, jeder ist alleine für sein Investment verantwortlich.
Schönen Abend all.
(20.04.2023, 14:51)amc4711 schrieb: [ -> ]@ Tanja


Erstmal weiss niemand ob es zum RS kommt. Wenn es dazu kommt, dann hast du nach dem Rs noch mehr Verluste in AMC, da die Ape nicht umgewandelt wird bei dir, da du sie ja vorher verkauft hast. Wer bis zum 31.03.2023 so und soviel Amc Aktien haelt bekommt vor dem Rs pro 10 AMC Aktien eine neue dazu. Dann deine Ape zu AMC rechnen durch 10 teilen und du weisst wieviele neue AMC du nach dem RS hast.

Die zusätzlichen Aktien gäbe es nach meinem Verständnis zunächst nur im Falle des Vergleichs. Wenn die Richterin in der Sache entscheidet und den RS genehmigt, muss das m.E. nicht zu den Konditionen des Vergleichs erfolgen.
@cons

Da ein Vergleich ein Vertrag ist, müssen die Streitparteien mit ihm einverstanden sein und es bleiben. Das Gericht kann den Vergleich daher m.E. nur in der von den Streitparteien vorgelegten Fassung genehmigen oder, wenn es ihn nicht genehmigt, in der Sache entscheiden.
Das Gericht kann den Streitparteien m.E. also keinen anderen Vergleich "aufdrücken".
(20.04.2023, 17:56)Graf Rotz schrieb: [ -> ]@cons

Da ein Vergleich ein Vertrag ist, müssen die Streitparteien mit ihm einverstanden sein und es bleiben. Das Gericht kann den Vergleich daher m.E. nur in der von den Streitparteien vorgelegten Fassung genehmigen oder, wenn es ihn nicht genehmigt, in der Sache entscheiden.
Das Gericht kann den Streitparteien m.E. also keinen anderen Vergleich "aufdrücken".

Letzteres habe ich ja auch nicht behauptet, sondern wollte nur klarstellen, dass der RS nicht automatisch bedeutet, dass es die im Vergleich vorgesehenen Extra-Aktien gibt. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die Dispositionsmaxime, die wir aus dem deutschen Recht kennen, auch so in den USA angewandt wird. 

Was aber selbstverständlich geht, ist, dass die Richterin auf einen (anderen) Vergleich hinwirkt.
@Palatino

War es nicht Donnahue George, der in einem Video mitteilte, er habe beim Gericht angerufen und erfahren, dass der Termin am 27.04. ersatzlos abgesetzt worden sei? Falls ja, hat er selbst oder sonstwer dies inzwischen dementiert? Er selbst wollte doch sogar an dem Termin am 27.04. persönlich teilnehmen, wenn ich richtig erinnere ...
@Cons

Einen anderen Vergleich könnte die Richterin anregen, klar.

Was verfahrensmäßig eigentlich auch gehen müsste, wäre m.E. eine Rücknahme der Klage durch die Kläger, oder dass die Streitparteien das Verfahren übereinstimmend ruhend stellen. Damit würde man den 27.04. womöglich von der Terminsrolle bekommen, nur wäre das wohl nicht zielführend in Richtung des beabsichtigten 10:1-Resplits. Denn inzwischen dürfte die Klagefreudigkeit der Contra-Aktionäre gegen die YES-Entscheidungen vom 14.03. noch einmal deutlich zugenommen haben, vor allem nach der inzwischen gemachten Erfahrung, dass man vom Gericht nicht einfach abgewimmelt, sondern gehört wird.
Nix für ungut, aber Mitstreiter wie schulle86 sind im Grunde diejenigen, die mich wegen ihrer manchmal doch recht kindlichen Beiträge und Verhaltensweisen noch am meisten an diesem Investment zweifeln lassen.
Nix für ungut, aber Mitstreiter wie schulle86 sind im Grunde diejenigen, die mich wegen ihrer manchmal doch recht anständigem Beiträge und Verhaltensweisen noch am meisten an diesem Investment festhalten lassen.
@Graf Rotz

auch wenn es bisher nur aus einer ominösen Twitterquelle stammt, halte ich die Absage des Termins für wahrscheinlich. Täglich gehen mindestens 5-8 "letter of interested party"ein.

Zumindest wird m.E. am 27.4. nichts entschieden, denn ich gehe nicht davon aus, dass die Richterin bis dahin sämtliche dieser Eingaben rechtlich ausreichend würdigen konnte. Leider finde ich es auch aufgrund des von der Anzahl beschränkten Zugangs zu den Gerichtsdokumenten nicht mehr wieder, aber ich bin der Meinung ich hätte irgendein Dokument gesehen in dem das Gericht eine Frist für nach dem 27.4. gesetzt hätte


@all
In dem letzten letter of interested party ist ein Punkt aufgeworfen worden, den ich zur Diskussion stellen möchte:

In unserer hier geführten Diskussion wurde bisher angenommen, dass das Gericht auf Basis des Klagegenstands keinen Grund hat, eine Aktienzählung anzuordnen. Jedoch handelt es sich ja um eine Sammelklage im Namen aller Aktionäre. Könnte das Gericht nun nicht die Aktienzählung anordnen, um überhaupt die Kläger und ggf. deren Interesse festzustellen?
(20.04.2023, 19:20)Cons221 schrieb: [ -> ] Könnte das Gericht nun nicht die Aktienzählung anordnen, um überhaupt die Kläger und ggf. deren Interesse festzustellen?

Das war und ist für mich die ganze Zeit, pro oder contra, die ganz spannende Frage.
Das Thema AMC ist jetzt vor einem Gericht in den Staaten. Und diese sind ja bekanntermaßen nicht wie unsere Rechtssprecher, pingelig oder mutlos.
Vielleicht ist es gerade nicht ein Thema der Verhandlungen. Aber eventuell sieht die Richterin dahingehend eine wichtige Entscheidungsgrundlage und ordnet eine Aktienzählung an. Da wäre ich einmal gespannt, wer wie wann und wo dies durchführt und was das für Konsequenzen hat.

Die Vorladung von Gary Gensler neulich und seine zeitraubenden Antworten (you spend my time) sprechen Bände.

Und jetzt noch etwas Verschwörungstheorie von MIR ganz alleine: Wollte dies AMC eventuell sogar provozieren? Also eine mögliche Aktienzählung angeordnet von einem Gericht.
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