20.04.2023, 19:38
@Cons
Halte ich im Ansatz zwar für mindestens denkbar. Jedoch dürfte das Gericht sich hier die Frage stellen, wie es binnen angemessener Zeit eine Aktienzählung würde durchführen lassen können, und dies auch noch mit einem beweiskräftigen Ergebnis. Das würde wohl schwierig werden. Für das Interventionsinteresse im vorliegenden Verfahren könnte es dem Gericht daher genügen, wenn der Intervenient z.B. eine Manipulation schlüssig darlegt, um die Intervention zuzulassen, also ohne dass dies auch schon beweiskräftig festgestellt werden müsste.
Halte ich im Ansatz zwar für mindestens denkbar. Jedoch dürfte das Gericht sich hier die Frage stellen, wie es binnen angemessener Zeit eine Aktienzählung würde durchführen lassen können, und dies auch noch mit einem beweiskräftigen Ergebnis. Das würde wohl schwierig werden. Für das Interventionsinteresse im vorliegenden Verfahren könnte es dem Gericht daher genügen, wenn der Intervenient z.B. eine Manipulation schlüssig darlegt, um die Intervention zuzulassen, also ohne dass dies auch schon beweiskräftig festgestellt werden müsste.