17.04.2023, 09:47
Richterin Zurn macht jedenfalls bislang einen guten Eindruck. "Hinterzimmergespräche" in diesem negativ konnotierten Sinne sind für mich dennoch alle Kontakte kurz vor einem Gerichtstermin, bei denen jemand, der mit Verfahrensrechten ausgestattet ist und ein beachtliches Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, außen vor gelassen wird. Hier wären es die Aktionäre. Daher bleibe ich bei meiner Ansicht, dass Frau Zurn insoweit bis zum 27.04. nichts sollte anbrennen lassen, dies schon um den bösen Schein zu vermeiden. Es gibt aktuell nichts zu reden, was nicht bis zum 27.4. aufgeschoben werden könnte; mindestens würde ein schriftlicher Austausch zur Akte ausreichen. Sollte die Richterin sich dennoch auf Gespräche einlassen, gehe ich tatsächlich allerdings - so mein Eindruck von ihrer bisherigen Verfahrensleitung - davon aus, dass sie sich nicht wird "einseifen" lassen.