05.04.2023, 10:12
Ein weiterer Punkt ist die von T_U angesprochene, noch ausstehende Zustimmung des Gerichts zu dem Vergleich.
Welche Rechtsfolgen hat diese Zustimmung (die dem deutschen Zivilprozess fremd ist)?
Spontan würde ich sagen, dass sich das Gericht damit irgendwie bindet.
Aber weiß das hier jemand, was es mit dieser Zustimmung auf sich hat?
Kam es AA mit seiner Bereitschaft zum Vergleich vielleicht darauf an, vor weiteren Klagen "sicherer" zu sein?
Welche Rechtsfolgen hat diese Zustimmung (die dem deutschen Zivilprozess fremd ist)?
Spontan würde ich sagen, dass sich das Gericht damit irgendwie bindet.
Aber weiß das hier jemand, was es mit dieser Zustimmung auf sich hat?
Kam es AA mit seiner Bereitschaft zum Vergleich vielleicht darauf an, vor weiteren Klagen "sicherer" zu sein?