29.02.2024, 21:10
Es geht bei der 31.3 Frage, um ne sachliche Angelegenheit. Mir war das vorher nicht so geläufig und wenn ich das richtig sehen, können da ggf. zu diesem Zeitraum die Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen alle Forderungen fällig stellen und das war es dann? Vermutlich wird man aber eher durch eine weitere ke etc. eine Einigung zunächst zum stillehalten vorziehen?