29.04.2023, 20:19
M.E. wäre es eigentlich sinnvoll, die Anzahl der in den Anlegerdepots aufgeführten AMC-Aktien festzustellen. Dazu müsste das Gericht m.E. einen (vereidigten) Sachverständigen beauftragen, der im ersten Schritt zu prüfen hätte, ob sich diese Anzahl überhaupt feststellen lässt, und, falls ja, unter welchen Bedingungen und mit welchem sachlichen und zeitlichen Aufwand, sowie mit welcher Ergebnisgenauigkeit. Mein Eindruck ist, dass diese Aufgabe sozusagen überkomplex ist und daher in einem Gerichtsverfahren kaum oder gar nicht gelöst werden könnte, weil zu viele (zumal kooperative) Stellen daran beteiligt werden müssten.