22.04.2023, 09:07
Ergänzung, bevor hier noch ariva-typisch gebeckmessert wird
:-) :
Mit "Terminüberwachung" sind nicht etwa Terminbestimmung, -aufrechterhaltung und -aufhebung gemeint, diese obliegen natürlich dem vorsitzenden Richter. Die genannten Beamten des mittleren Dienstes und die Justizbeschäftigten sorgen nur sozusagen für das Drumherum, beantworten dabei gelegentlich auch allgemeine (und ja, auch telefonische) Anfragen, ob der Termin stattfindet etc. (dies ggfls. aber erst nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden, sofern sie insoweit nicht sicher sind), und kümmern sich ansonsten um die Aktenverwaltung/den Aktenumlauf der anhängigen Verfahren im Allgemeinen.
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Mit "Terminüberwachung" sind nicht etwa Terminbestimmung, -aufrechterhaltung und -aufhebung gemeint, diese obliegen natürlich dem vorsitzenden Richter. Die genannten Beamten des mittleren Dienstes und die Justizbeschäftigten sorgen nur sozusagen für das Drumherum, beantworten dabei gelegentlich auch allgemeine (und ja, auch telefonische) Anfragen, ob der Termin stattfindet etc. (dies ggfls. aber erst nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden, sofern sie insoweit nicht sicher sind), und kümmern sich ansonsten um die Aktenverwaltung/den Aktenumlauf der anhängigen Verfahren im Allgemeinen.