20.04.2023, 19:20
@Graf Rotz
auch wenn es bisher nur aus einer ominösen Twitterquelle stammt, halte ich die Absage des Termins für wahrscheinlich. Täglich gehen mindestens 5-8 "letter of interested party"ein.
Zumindest wird m.E. am 27.4. nichts entschieden, denn ich gehe nicht davon aus, dass die Richterin bis dahin sämtliche dieser Eingaben rechtlich ausreichend würdigen konnte. Leider finde ich es auch aufgrund des von der Anzahl beschränkten Zugangs zu den Gerichtsdokumenten nicht mehr wieder, aber ich bin der Meinung ich hätte irgendein Dokument gesehen in dem das Gericht eine Frist für nach dem 27.4. gesetzt hätte
@all
In dem letzten letter of interested party ist ein Punkt aufgeworfen worden, den ich zur Diskussion stellen möchte:
In unserer hier geführten Diskussion wurde bisher angenommen, dass das Gericht auf Basis des Klagegenstands keinen Grund hat, eine Aktienzählung anzuordnen. Jedoch handelt es sich ja um eine Sammelklage im Namen aller Aktionäre. Könnte das Gericht nun nicht die Aktienzählung anordnen, um überhaupt die Kläger und ggf. deren Interesse festzustellen?
auch wenn es bisher nur aus einer ominösen Twitterquelle stammt, halte ich die Absage des Termins für wahrscheinlich. Täglich gehen mindestens 5-8 "letter of interested party"ein.
Zumindest wird m.E. am 27.4. nichts entschieden, denn ich gehe nicht davon aus, dass die Richterin bis dahin sämtliche dieser Eingaben rechtlich ausreichend würdigen konnte. Leider finde ich es auch aufgrund des von der Anzahl beschränkten Zugangs zu den Gerichtsdokumenten nicht mehr wieder, aber ich bin der Meinung ich hätte irgendein Dokument gesehen in dem das Gericht eine Frist für nach dem 27.4. gesetzt hätte
@all
In dem letzten letter of interested party ist ein Punkt aufgeworfen worden, den ich zur Diskussion stellen möchte:
In unserer hier geführten Diskussion wurde bisher angenommen, dass das Gericht auf Basis des Klagegenstands keinen Grund hat, eine Aktienzählung anzuordnen. Jedoch handelt es sich ja um eine Sammelklage im Namen aller Aktionäre. Könnte das Gericht nun nicht die Aktienzählung anordnen, um überhaupt die Kläger und ggf. deren Interesse festzustellen?