20.04.2023, 18:27
(20.04.2023, 17:56)Graf Rotz schrieb: @cons
Da ein Vergleich ein Vertrag ist, müssen die Streitparteien mit ihm einverstanden sein und es bleiben. Das Gericht kann den Vergleich daher m.E. nur in der von den Streitparteien vorgelegten Fassung genehmigen oder, wenn es ihn nicht genehmigt, in der Sache entscheiden.
Das Gericht kann den Streitparteien m.E. also keinen anderen Vergleich "aufdrücken".
Letzteres habe ich ja auch nicht behauptet, sondern wollte nur klarstellen, dass der RS nicht automatisch bedeutet, dass es die im Vergleich vorgesehenen Extra-Aktien gibt. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die Dispositionsmaxime, die wir aus dem deutschen Recht kennen, auch so in den USA angewandt wird.
Was aber selbstverständlich geht, ist, dass die Richterin auf einen (anderen) Vergleich hinwirkt.