20.04.2023, 17:56
@cons
Da ein Vergleich ein Vertrag ist, müssen die Streitparteien mit ihm einverstanden sein und es bleiben. Das Gericht kann den Vergleich daher m.E. nur in der von den Streitparteien vorgelegten Fassung genehmigen oder, wenn es ihn nicht genehmigt, in der Sache entscheiden.
Das Gericht kann den Streitparteien m.E. also keinen anderen Vergleich "aufdrücken".
Da ein Vergleich ein Vertrag ist, müssen die Streitparteien mit ihm einverstanden sein und es bleiben. Das Gericht kann den Vergleich daher m.E. nur in der von den Streitparteien vorgelegten Fassung genehmigen oder, wenn es ihn nicht genehmigt, in der Sache entscheiden.
Das Gericht kann den Streitparteien m.E. also keinen anderen Vergleich "aufdrücken".