15.04.2023, 05:59
Der große Vorsitzende glaubt sich wohl allmächtig und will den Aktionären mit seinem Antrag auf ein vorgezogenes Hinterzimmergespräch mit der Richterin das rechtliche Gehör abschneiden, keine zwei Wochen vor der angeordneten öffentlichen Verhandlung am 27.04.. Sehr dreist. Ich hoffe, Richterin Zurn lehnt das mit dem passenden Deckel ab, idealerweise mit einem Zweizeiler = "Der Antrag wird abgelehnt aus den Gründen der bereits vor zwei Wochen ergangenen Entscheidung".