09.04.2023, 16:38
In Deutschland übliche D&O Versicherungen treten im Allgemeinen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht ein, und bei den Vertragsklauseln wimmelt nur so vor weiteren Ausschlüssen. Als „Kassenwartin“ (CFO) unseres hiesigen Hundevereins weiß ich wovon ich rede. LOL.
Kleiner Scherz.
AA scheint mit seinen Plänen (und ggfs. Zusagen?) unter Zeitdruck zu stehen. Seine mutmaßlichen Fehler wollte er zu Lasten UNSERER Liquidität mit einem Haufen Geld bedecken.
Tja, schlecht gelaufen.
Bin wirklich gespannt, was bis zum Gerichtstermin noch so alles auf den Tisch kommt.
Kleiner Scherz.
AA scheint mit seinen Plänen (und ggfs. Zusagen?) unter Zeitdruck zu stehen. Seine mutmaßlichen Fehler wollte er zu Lasten UNSERER Liquidität mit einem Haufen Geld bedecken.
Tja, schlecht gelaufen.
Bin wirklich gespannt, was bis zum Gerichtstermin noch so alles auf den Tisch kommt.