09.04.2023, 05:49
Eine CEO Versicherung oder auch die fuer Mitglieder des Vorstandes tritt fuer Schadensfaelle ein, die die Versicherten durch Entscheidungen herbeigeführt haben, die sie mit guten Absichten getroffen haben. Genau hier wird es interessant. Denn der Schaden, der hier eventuell gedeckt werden muesste in Form von Entschädigungen der Investoren wird ja nur dann relevant, wenn ein entsprechendes Gericht einen Schuldspruch spricht. Und dafür ist Absicht m.M.n. eine Voraussetzung, um diese Entschädigung fordern zu koennen. Und bei Absicht wird die Versicherung sagen: ne lass mal, das haben wir in den AGB klar ausgeklammert, sonst koennten wir nach einem Vertrag die Hütte schließen….. aber alles wie die gesamte Geschichte hier reine persönliche Einschätzung. Keine Handlungsempfehlung.
So lauteten jedenfalls die Bedingungen der Versicherungen meines CEO und der Direktoren. Das war kein Freibrief für unbegrenzte Deckung weil es da ein limit gab, und schon garnicht für Handlungen mit falschen Absichten…
So lauteten jedenfalls die Bedingungen der Versicherungen meines CEO und der Direktoren. Das war kein Freibrief für unbegrenzte Deckung weil es da ein limit gab, und schon garnicht für Handlungen mit falschen Absichten…